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Asyl / Flüchtlinge in Ballwil - Wissenswertes zum Thema

A K T U E L L E   S I T U A T I O N 

Die SVP Ballwil ist bemüht, die Sachlage in Bezug auf das Thema "Asyl in Ballwil" so transparent und demokratisch wie möglich abzuhandeln. Daher informieren wir über Wissenswertes zu diesem Thema:

Allgemeine Ausgangslage
- Seit September 2014 ist bekannt, dass der Luzerner Regierungsrat von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, den Gemeinden sogenannte Zwangskontingente an Asylbewerbern zuzuweisen. Wer nicht mitmacht oder nicht genügend Plätze bereit stellt, bezahlt anteilsmässig seit 4. April 2016 eine Zwangsabgabe nach folgender Regelung:

  • für die ersten beiden Monate: CHF 10 pro Tag und Person
  • ab dem dritten bis zum vierten Monat: CHF 20 pro Tag und Person
  • ab dem fünften bis zum sechsten Monat: CHF 30 pro Tag und Person
  • ab dem siebten Monat: CHF 40 pro Tag und Person

- Die Gemeinde Ballwil muss für 75% des zugewiesenen Kontingents (aktuell 32 Personen) eine Unterkunft bereitstellen. Das heisst, mindestens 24 Personen müssen untergebracht werden können, damit keine Ersatzabgabe fällig wird.

- Wer mehr als die 75% abdecken kann, erhält Zahlungen des Kantons (Höhe bislang nicht bekannt). 

- Der Kanton wird den Gemeinden aller Voraussicht nach nur "vorläufig Aufgenommene" und "offizielle Flüchtlinge" zuweisen, sprich Personen, welche das Asylverfahren bereits abgeschlossen haben und die Schweiz nicht mehr verlassen müssen (Quelle: Ruedi Fahrni, ehem. Leiter kant. Asylkoordination). Es handelt sich somit wahrscheinlich nicht um kurzfristig unter zu bringende Asylbewerber.

- Der Kanton rechnet mit einem deutlichen Zuwachs an Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in den kommenden Jahren. Er erwartet eine langfristig ausgerichtete Strategie der Gemeinden. Kurzfristige Ansätze würden wenig bringen, so Ruedi Fahrni.

- Der Gemeinderat hat bislang die Position vertreten, dass die Bevölkerung nicht demokratisch entscheiden soll, ob man eher die Aufnahme der Asylbewerber oder die Zahlung einer Ersatzabgabe wünscht. Dies, obwohl eine Petition mit rund 300 Unterschriften aus allen Parteien und Bevölkerungsschichten genau dies gefordert hatte.

- Auf dieser Basis wurde einerseits die Wohnung im Gemeindehaus umgebaut und weiter wurde ein Teil des Gebäudes, in welchem sich die Spielgruppe Schnäggehüsli befindet, für Flüchtlinge hergerichtet. Damit sollten 24-26 Personen untergebracht werden können.

- Bislang sind 10 junge Männer (aus Afghanistan) im Gemeindehaus eingezogen und weitere junge Damen aus Eritrea im erweiterten Schnäggehüsli-Gebäude.

- Ein Sicherheitskonzept existiert bislang nicht, da der Gemeinderat keine Veranlassung dazu sieht.

- Es wurde seitens des Gemeinderats nach langem Hin und Her entschieden, eine kleine Einschränkung in Bezug auf die Bewegungsfreiheit für die Flüchtlinge einzuführen. Sie dürfen sich während der Schulzeit nicht auf dem Schulareal bewegen. Ansonsten geniessen sie die gleichen Rechte wie andere, ausländische Mieter in Ballwil.

- Im Falle von allfälligen Schwierigkeiten verweist der Gemeinderat auf den Kanton bzw. die entsprechende Kontaktperson der Unterkünfte (Roland Büchler, roland.buechler@lu.ch, 041 228 39 62). Der Gemeinderat sieht sich diesbezüglich höchstens in der Verantwortung der Schnittstelle zwischen Bevölkerung und Kontaktperson.

W E I T E R E,   W I C H T I G E   I N F O R M A T I O N E N 

- Gemäss Information von Ruedi Fahrni, Ende April 2016 zurückgetretener Asyl­ und Flüchtlingskoordinator des Kantons Luzern, liegt aktuell die soziale und wirtschaftliche Eigenständigkeit von Zuwanderern über den Asylweg nach 10 Jahren bei knapp 20%, wobei weitere rund 20% nur teilweise auf Sozialhilfe angewiesen sind. Sprich rund 80% werden nach 10 Jahren sozialhilfeabhängig sein. Nach Ablauf der Frist von 10 Jahren geht die soziale und wirtschaftliche Verantwortung in die Gemeinden über. Bis dahin bezahlt der Kanton.
So oder so finanziert der Steuerzahler die zu erwartenden 80% der Zuwanderer aus dem Asylsektor, entweder via Kanton oder direkt via Gemeindebudget!

Störenden oder sich falsch verhaltenden Personen (Streitigkeiten, Lärm, leichte Sachbeschädigungen, Ladendiebstahl etc.) ist seitens Kanton nur schwer beizukommen, da die Sanktionsmöglichkeiten sehr eingeschränkt sind. Ruedi Fahrni (ehem. Asylkoordinator Kanton Luzern) beteuert zwar die Unterstützung in solchen Fällen, weist jedoch gleichzeitig auf die ebenfalls beschränkten, personellen Ressourcen hin.

Straffällige Personen würden, so Ruedi Fahrni, von den Behörden wieder aus den Gemeinden abgezogen. Eine Frist oder konkrete Regelungen für solche Fälle bestehen aktuell keine.

R Ü C K B L I C K    (älteste Ereignisse zuerst)

FEBRUAR 2012
Eine Gemeindeumfrage der SVP geht an alle Ballwiler Haushalte. Unter anderem mit folgenden beiden Fragen und Resultaten:
1. Frage: «Sollte sich Ballwil aufgrund der schwierigen Lage im schweizerischen Asylwesen für eine Asylunterkunft in der Gemeinde einsetzen?»
Ergebnis: 82% NEIN / 18% JA

2. Frage: «Soll sich die Gemeinde verstärkt für die aktive Integration von kulturfremden Ausländern einsetzen?»
Ergebnis: 64% NEIN / 36% JA

SEPTEMBER 2013
Stellenabbau bei Caritas

Gegen Ende September 2013 vermeldete die Presse, dass die Caritas Luzern in den kommenden Monaten weitere Stellen im Asylbereich abbauen werde. Zurzeit würden in der Schweiz weniger Asylgesuche gestellt, gleichzeitig fälle das Bundesamt für Migration mehr Entscheide, was wiederum zu einer geringeren Anzahl an unterzubringenden Asylsuchenden führe, teilte Caritas Luzern mit.
(Kommentar: Ganz offensichtlich war Caritas nicht in der Lage, langfristig die Situation realistisch einzuschätzen.)


SEPTEMBER 2014
Nur ein Jahr nach dem Stellenabbau bei Caritas wegen angeblich rückläufigen Asylgesuchen beschliesst die Regierung des Kantons Luzern sogenannte "Zwangszuweisungen" von Asylbewerbern an die Gemeinden.

20min.ch berichtet am 1. September 2014: «In Luzern sind die kantonalen Asylzentren überlastet. Nun verpflichtet die Regierung die Gemeinden, Platz zu schaffen und pro 1000 Einwohner vier Asylsuchende aufzunehmen.»

NOVEMBER 2014
Die SVP Ballwil spürt erneut den Puls der Bevölkerung und lanciert eine neue Gemeindeumfrage an alle Ballwiler Haushalte. Unter anderem mit folgender Frage:

Frage: «Wie beurteilen Sie die kantonale Zwangsvorgabe an Ballwil, demnächst 10 Asylbewerber aufnehmen zu müssen?»
Ergebnis: 60% finden dies NICHT AKZEPTABEL / 40% halten es für AKZEPTABEL

AUGUST 2015
Zuständiger Regierungsrat gibt Asylchaos öffentlich zu

Bluewin.ch berichtet am 14.08.2015: «Regierungsrat Guido Graf hat mit einem öffentlich gemachten Brief an den Bundesrat für Aufsehen gesorgt. Er forderte, das 
Asylsuchende aus Eritrea nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden, da sie im Zeitpunkt ihrer Flucht nicht an Leib und Leben bedroht seien.
"Wenn es ohne Korrektur so weitergeht, kollabiert das Asyl- und Flüchtlingsproblem in unserem Kanton", sagte Graf. Er habe in den letzten Monaten beobachtet, dass die Bevölkerung je länger desto weniger Verständnis für die Asylpolitik und daraus entstehenden Probleme habe, sagte er. Der Brief sei "ein Entscheid zu Gunsten unserer Bevölkerung und nicht ein Entscheid gegen Eritreer" gewesen.»

NOVEMBER 2015
Die SVP Ballwil trifft sich zu einem persönlichen Gespräch mit Gemeindevertretern zwecks transparenter Kommunikation und konstruktiver Lösungsfindung bzgl. der anstehenden Asylthemen und Adressierung der Bedenken in der Bevölkerung. Die Gemeinde war vertreten durch den Gemeindepräsidenten Benno Büeler, der Gemeinderätin Gabriela Käch und dem Gemeinde-CEO Mario Inderbitzin.

Die wichtigsten Ergebnisse des Gesprächs in Kürze zusammengefasst:
- Der Gemeinderat vertritt die Ansicht, dass das Thema Asylunterkünfte in seinem Kompetenzbereich liege und daher eine Befragung der Bevölkerung oder auch nur eine öffentliche Infoveranstaltung nicht notwendig sei.

- Ein gemeinsames Projekt mit Inwil und Eschenbach zur Suche einer gemeinsamen Unterkunft sei genauso gescheitert wie die Suche nach alternativen Standorten in der Gemeinde Ballwil. Daher hat man entschieden, die Dachwohnung im Gemeindehaus zu renovieren, damit diese max. 8 von den 10 zu unterbringenden Personen Platz biete.

- Der Gemeinderat sieht sich nur in der Verantwortung, ausreichend Wohnraum für die zugeteilten Personen zur Verfügung zu stellen. Er tritt ausschliesslich als Vermieter der Wohnung auf und sieht die Verantwortung für Betreuung, Ruhe und Ordnung, Konfliktschlichtung und Ansprechstelle bei Fragen/Anliegen beim Kanton.

- Bedenken, dass es Probleme mit den Asylbewerbern geben könnte, sieht der 
Gemeinderat als unbegründet. Aus diesem Grund will er keine Vereinbarung mit dem Kanton abschliessen, welche eine Rückführung von sich nicht korrekt verhaltenden Asylbewerber erlauben würde.

- Es sei vorgesehen, eine Hausordnung für das Gemeindehaus zu erstellen und die Bewohner entsprechend zu schulen. Die Hausordnung soll in die entsprechenden Sprachen übersetzt werden. Die Kosten hierfür trage der Kanton.


- Die Bewohner und ihre Besucher hätten jederzeit uneingeschränkten Zutritt zum Gemeindehaus, welches aus diesem Grund eine neue Eingangstüre erhält. Für den Rest der Bevölkerung gelten die offiziellen Öffnungszeiten.

- Der Gemeinderat verfolgt das Ziel, möglichst nur Flüchtlinge zu erhalten, welche an Leib und Leben bedroht sind (keine Wirtschaftsmigranten), hat darauf jedoch kaum Einfluss und möchte dies auch nicht im Vorfeld mittels Vertrag regeln. Idealerweise möchte man eine Familie zugeteilt erhalten.

- Der Gemeinderat sichert zu, anlässlich der Budgetversammlung vom 25.11.2015 die Öffentlichkeit umfänglich zu orientieren. Eine seperate, öffentliche Diskussion mit der Möglichkeit, konkrete Fragen zu stellen wird jedoch nicht organisiert.

- Eine aktive Mithilfe von politischen Parteien oder anderen Interessensgruppen in der Ausarbeitung von vertraglichen oder reglementarischen Dokumenten ist nicht gewünscht, da dies die Handlungsfähigkeit der Gemeinde einschränke. 

-  Bezüglich der Frage, ob ein organisiertes, regelmässiges Treffen der Bevölkerung mit den Bewohnern der Asylwohnung zwecks Kennenlernen und Erfahrungsaustausch geplant sei, wird seitens Gemeinderat geäussert, dass dies durch private Organisationen (z.B. Betreuungsgruppe) initiiert werden sollte. Die Gemeinde sieht sich nicht in der Pflicht, dies zu organisieren.

JANUAR 2016
Auf Nachfrage erhält die SVP Ballwil weitere Infos von der Gemeinde:

- Die Umbauarbeiten werden bis Ende Januar 2016 abgeschlossen sein.

- Die Betreuungsgruppe wird aus Kirch- und Einwohnergemeinde aufgebaut. Die Gemeinde agiert nur als Verbindung zwischen Betreuungsgruppe und Kanton.

- Es gibt keine Bereiche, in welchen die Asylbewerber keinen Zutritt haben sollen (z.B. Schulareal).

- Einen von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Internetzugang (z.B. WLAN) gibt es für die Bewohner nicht.

- Eine Überwachung der Personen findet nicht statt. Dies wäre Aufgabe des Staatsschutzes.


MÄRZ 2016
Der Gemeinderat erkennt den zunehmenden Druck aus der Bevölkerung, welcher sich speziell auch in der sehr grossen Zustimmung zum Petitionsanliegen "Für demokratische Mitbestimmung statt politisches Kommando" widerspiegelt und verkündet noch während der Unterschriftensammlungsphase, dass am 13. April 2016 ein Gedankenaustausch zum Thema "Asyl in Ballwil" für die breite Bevölkerung durchgeführt werden soll.

Schlussendlich werden jedoch hauptsächlich die Sorgen und Ängste der Eltern in Bezug auf die Unterbringung von Asylsuchenden neben der Kinderkrippe Schnäggi und in der Nähe der Schule behandelt. Auf das mindestens so grosse Bedürfnis auf ein klares und finanzierbares Konzept wird nicht eingegangen. Eine Abstimmung zu diesen Thema kommt für den Gemeinderat aus Solidaritätsgründen nicht in Frage.

Daher reicht die SVP am 22. März 2016 die Petition "Für demokratische Mitbestimmung statt politisches Kommando" mit rund 300 Unterschriften ein, welche genau so ein klares Konzept und eine langfristige Strategie fordert.


JUNI 2016
Die neue Unterkunft im Gebäude des Schnäggi wird von Asylbewerberinnen aus Eritrea bezogen. Im gleichen Monat geht eine anonyme Anzeige gegen den Gemeinderat ein, da dieser scheinbar gegen das Baubewilligungsverfahren verstossen habe. Gemäss Anzeige wurde unerlaubterweise kein Baubewilligungsverfahren für die Umnutzung des Gebäudes (Wohnen) und die Aufstellung der Sanitär-Container durchgeführt.


AUGUST 2016
Der Gemeinderat lässt verlauten, dass das Verfahren (Strafanzeige) gegen ihn offiziell eingestellt wurde, da gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 938 vom 5.9.2014 ein Notlage bestünde und somit ein solches Baubewilligungs- bzw. Umnutzungsbewilligungsverfahren dem Notrecht unterliege.

Auf Nachfrage, was unter dem Notrecht zu verstehen sei, haben wir via Gemeinderat vom Leiter des Rechtsdienst des Gesundheits- und Sozialdepartements Luzern, Hrn. Dr. Rolf Frick, die Mitteilung erhalten, dass der Inhalt nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.